Wintersegeln erlaubt

Der Wasserverband lässt seit einigen Jahren auch den Rursee im Winter befahren – mit Ausnahmegenehmigung. Das ist jetzt vorbei. Ab dem Winter 2014/15 ist für die Zeit vom 16. November bis 31. März keine Sondergenehmigung mehr notwendig, wenn man den Rursee befahren oder besegeln will. Nur eines ist notwendig: die Boote müssen nach der Befahrung wieder aus dem Wasser und müssen auch so gelagert und gesichert werden, dass sie – beispielsweise bei steigendem Wasserstand – nicht wieder ins klare Nass entschwinden.

Zwei Einschränkungen gibt es allerdings:

  1.  ab Stauhöhe 279 m üNN spielt sich aus Sicherheitsgründen nichts ab und
  2. eine Nutzungsgebühr i.H.v. 60% der normalen Saisongebühr ist zu entrichten.

Auf denn also Wintersportler unter den Seglern: ab aufs kalte Wasser!

2014_09_18 Wintertraining in 12_2010
Wintertraining im Dezember 2010

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