Rursee neu nutzen

Mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln hat der Wasserverband eine neue Nutzungsregelungen für die Rurtalsperre Schwammenauel erlassen. Sie gilt ab 16. März 2016, also vor der beginnenden neuen Saison. Zwei wesentliche neue Regelungen warten auf die Nutzer:

  • Einmal dürfen die Segelboote größer werden. Anstatt 20 ist nun die neue Richtzahl aus Breite x Länge = 22.  Wer die Bootsausstellung verpasst hat, um sich ein neues Raumwunder anzuschaffen, kann jetzt im Internet nach einem neuen Untersatz suchen, der z. B. 44 m lang und  0,5 m breit ist oder umgekehrt.
  • Zum anderen aber darf man jetzt mit einem Elektromotor schippern. Ob Angler oder Segler, jeder kann nun den ganzen Sommer über Strom geben. Da wird so manches Anlege- oder Ablegemanöver einfacher und der Fisch kommt frischer auf den Tisch. 🙂

Während die 2 Richtgrößenmeter sich in der Anschaffung einmalig beim höheren Kaufpreis niederschlagen, muss man für den E-Motor jährlich eine Gebühr an den Wasserverband berappen: 60 € pro Motor. Für Vereinsmitglieder gibt es, weil der Verein die Verwaltung übernimmt, einen Rabatt von 33 ⅓ Prozent wie bei der Benutzungsgebühr.

Aber die neue Nutzung der E-Motoren ist natürlich komplizierter und detaillierter geregelt. Hier ein Auszug aus VII. (3) der Regelungsordnung:

„a) Es dürfen bei Booten bis 5 m Länge nur Elektromotoren mit einer maximalen Motoreingangsleistung von 1500 Watt verwendet werden. Für Boote über 5 m Länge sind Elektromotoren bis zu einer Motoreingangsleistung von 3680 Watt gestattet. Für Fahrten mit Elektromotoren gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Die maximale Spannung an Bord darf 42 V nicht überschreiten.

b) Blei-Säure-Akkumulatoren dürfen ausschließlich mit festgesetztem Elektrolyt (Vlies- oder Gelbatterien) genutzt werden. Andere Akkumulatorentypen (z. B. Folienbatterien) müssen wasserdicht geschlossen sein. Stromerzeugung durch Solarmodule ist gestattet. Batterien und Solarmodule müssen fest im bzw. auf dem Boot befestigt werden, so dass sie beim möglichen Kentern des Bootes nicht verloren gehen können.

c) Wenn die Motoreingangsleistung nicht auf den Elektromotoren erkennbar ist (Typenschild), ist ein Datenblatt mitzuführen, aus dem die Leistung des eingesetzten Motors hervorgeht.

d) Die ordnungsgemäße Verwendung von Elektromotoren kann von Beauftragten des WVER an Bord überprüft werden.

e) Änderungen der Vorgaben für Elektroantriebe aus Gründen des Umwelt-, insbesondere des Gewässerschutzes, behält sich der WVER vor.

f) Vor der Inbetriebnahme von Elektromotoren ist durch den Nutzer die Genehmigung des WVER unter Vorlage der technischen Daten einzuholen.

g) Die mit der Erlaubniskarte ausgehändigte Motorplakette ist am Fahrzeug gut sichtbar am Bug auf der Steuerbordseite anzubringen.“

Wem a) bis g) nicht genügt, der kann den ganzen Text hier lesen.

Insgesamt aber dennoch eine große Freude und Entspannung für alle Wassersportler.

Wer das kommentieren möchte, sage doch bitte seine Meinung zu den neuen Regelungen unten!

7 Gedanken zu „Rursee neu nutzen

  1. man muß sich nicht wundern wenn durch solche abzocke die segler dem rursee den rücken(wind) zudrehen.in den letzten jahren sind in woffelsbach immer mehr segler abgezogen ( man sieht es an den leeren stegen) hier müßten sich die lokalpolitiker und der touristenverband einschalten.

  2. Vielleicht noch mal zur Klarstellung:

    Bisher war es schon erlaubt, mit Motor – auch mit Verbrennungsmotor – zu fahren, z.B. bei Flaute, um den Steg zu erreichen, an Rursee-in-Flammen oder zu Fronleichnam im Rahmen der Schiffsprozession. Diese Regelung besteht weiter und ist nicht kostenpflichtig.

    Zusätzlich dürfen jetzt alle Boote jederzeit mit E-Motor fahren – sofern sie eine kostenpflichtig erworbene Plakette führen.

    Also, zum Rurseefest benötigt man keine E-Plakette, da die alte Regelung gilt (auch für E-Motoren).

  3. Nun kommt hier noch eine weitere Frage auf!
    Wie wird es wohl zu Rursee in Flammen mit den Aussenbordern durchgeführt?
    Tagesabzockplakette?
    Oder dürfen nur die Schiffe und Motor mitfahren, die die Plakette führen und die anderen nur per Paddel angetrieben werden oder segeln können?
    Oder werden diese alternativen Nutzer ausgegrenzt?
    Oder werden Schleppverbände gebildet und der WVER-Vertreter übernimmt die Oberhoheit?

  4. Fortschritt! Ich halte das für längst überfällig. Fühle mich als Segler jedoch abgezockt, da ich bereits eine gültigen Befahrens- Plakette käuflich erworben habe und dennoch eine Zweite für den E-Motor benötige. Auf Anfrage beim WVER gibt es keine Rabattierung für Segler. Rückschritt!
    Oliver

  5. Man kann sich nur wundern welche Macht dieser WVER hat. Der Wasserverband ist doch nicht Eigentümer des Sees… Wasserstands Veränderungen im Interesse der Papierindustrie an der Rur , nun übelste Abzocke für Elektromotoren.
    Bleibt zu hoffen das denen nicht noch mehr Unfug einfällt…..

    Schwimmplakette: rechts an der Badehaube zu tragen! 25 Euro
    Schwimmende Hunde: pfui ohne Plakette !
    Die Gäste der Rurseeschifffahrt: Plakette am Rucksack ???

  6. Frage mich wozu das gut ist..etwas nun rechtlich erlauben was von vielen eh seit jahren schon illegal praktiziert wurde? Schade.. was schrieb der wver bisher sinngemäss… was ein richtiger segler ist der kann auch ohne motorkraft an und ablegen…..und die Beschränkung azf 6km/h…. na wer wird sich daran halten… Ruckschritt für den See!!!

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